Zutrittsrecht zu den Informationen

Einleitung

Das Museum Međimurje Čakovec (nachstehend: Museum) ist eine öffentliche Einrichtung, deren Programme und Wirkungsbereich gesetzlich als öffentliches Interesse festgesetzt wurden, wobei diese in Gänze oder teilweise aus dem Staatshaushalt oder dem Haushalt der Einheiten der lokalen und Bezirks- (regionalen) Selbstverwaltung finanziert werden. Das Museum lernt die Öffentlichkeit mit der Organisation und die Programme seiner Arbeit sowie der Weise der Verrichtung der Geschäfte aus seiner Museums-Galerie-Tätigkeit durch Informationen über die Mittel der öffentlichen Mitteilung kennen. Neben dem Angeführten umfasst das Zutrittsrecht zu den Informationen, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Zutrittsrecht zu den Informationen das Recht jeder inländischen oder ausländischen, natürlichen oder juristischen Person auf die Suche und Erteilung von Informationen sowie die Pflicht des Museums, dem Nutzer das Zutrittsrecht zur verlangten Information zu ermöglichen. Das Museum Međimurje Čakovec ist verpflichtet, die Informationen regelmäßig zu veröffentlichen, auch wenn kein besonderer Antrag darauf besteht, wobei so eine Veröffentlichung die mit dem Gesetz oder einer anderen allgemeinen Vorschrift festgelegten Pflicht umfasst, alles mit dem Ziel der rechtzeitigen und richtigen Informierung der Öffentlichkeit. Die Information ist ein geschriebener, gezeichneter, bildhafter, gedruckter, aufgenommener, magnetischer, optischer, elektronischer oder anderer Datenvermerk über den einzelnen Gegenstand, welcher eine Inhaltseinheit bildet, welche das Museum besitzt, schafft, darüber verfügt und beaufsichtigt, wobei diese im Informationskatalog enthalten sind.

Grunddaten über die Einrichtung

Bezeichnung der Einrichtung: Museum Međimurje Čakovec
Adresse: Trg Republike 5, 40000 Čakovec
Verantwortliche Person: Maša Hrustek Sobočan, Leiterin
Telefon/Fax: +385 (0)40 313 499
E-Mail: mmc@mmc.hr
Internetseite: www.mmc.hr
IBAN: HR 2823400091116012952
OIB: 24052785077
Matrikelnummer: 3109259
Kennnummer der Tätigkeit: 9102

Das Museum Međimurje Čakovec hat den Status einer öffentlichen Einrichtung, welche die Museumstätigkeit als öffentlichen Dienst verrichtet.

Die Tätigkeit des Museums Međimurje Čakovec ist von besonderem Interesse, nicht nur für das engere, sondern auch breitere regionale Gebiet, wobei diese durch Museums-Galerie-, Verleger-, Buch- und Herausgeber-Programme verwirklicht wird.

Das Museum Međimurje Čakovec verrichtet durch seine Tätigkeit:

die systematische Erfassung, Aufbewahrung, Forschung der Zivil- und Kulturgüter sowie deren fachliche und wissenschaftliche Bearbeitung, die Systematisierung der Gegenstandssammlung aus der Geschichte der Gespanschaft, der kulturellen und wirtschaftlichen Geschichte, der Wissenschaft und Technologie,

Schutz des Museumsbestands und Unterlagen des Museums

Vorbereitung und Organisation der ständigen und gelegentlichen Ausstellungen
Ausstellung von Katalogen, Monografie und Buch
Veröffentlichung der Daten über den Museumsbestand und die Unterlagen des Museums

Art und Weise der Verwirklichung des Zutrittsrechts zu den Informationen

Das Museum macht die Öffentlichkeit mit den Terminen und der Art und Weise der Verrichtung der Arbeiten aus seiner Museums-Galerie-Tätigkeit bekannt, durch rechtzeitige und richtige Veröffentlichung der Informationen auf seiner Internetseite sowie über die öffentlichen Amtsblätter.

Neben dem Angeführten erwerben die Nutzer das Zutrittsrecht zu den Informationen durch Einreichung des mündlichen oder schriftlichen Antrages an das Museum, beziehungsweise an den Informationsbeamten, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Zutrittsrecht zu den Informationen. Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Museums verfügbar. Der schriftliche Antrag kann per Post an die Adresse des Museums, per E-Mail oder Fax eingereicht werden. Wenn der Antrag mündlich eingereicht wird, wird über diesen ein Protokoll erstellt, wenn allerdings telefonisch oder über ein anderes Kommunikationsgerät, wird darüber ein Amtsvermerk erstellt.

Der Antragssteller ist nicht verpflichtet, die Gründe anzugeben, aus welchen Informationszutritt beantragt wird, kann aber die Art und Weise des Informationseingangs angeben.

Das Museum ermöglicht die Erteilung von Informationen an den Nutzer, welcher den Antrag wie folgt gestellt hat:

  • durch unmittelbare Informationserteilung
  • durch schriftliche Informationserteilung
  • durch Einsicht in die Dokumente oder Erstellung von Ablichtungen der Dokumente, welche die verlangte Information enthalten
  • durch Zustellung der Ablichtungen von Dokumenten, welche die verlangte Information enthalten
    auf andere Weise, welche für die Verwirklichung des Zutrittsrechtes zur Information angemessen ist.

Das Museum hat das Recht, den Informationszutritt in den mit den Bestimmungen des Gesetzes über das Zutrittsrecht zu Informationen vorgeschriebenen Bestimmungen zu entziehen.

Fristen der Verwirklichung des Rechtes auf Informationszutritt

Aufgrund des mündlichen oder schriftlichen Antrages wird das Museum dem Antragsteller den Informationszutritt spätestens innerhalb der Frist von 15 Tagen ab dem Tag der Antragstellung ermöglichen. Im Falle des unvollständigen oder unverständlichen Antrages wird das Museum den Antragsteller auffordern, diesen innerhalb der Frist von 3 Tagen zu berichtigen und wenn der Antragsteller nicht auf entsprechende Weise handelt, wird das Museum den Antrag mit Bescheid als unverständlich und unvollständig zurückweisen. Wenn das Museum die verlangte Information nicht besitzt, über diese nicht verfügt oder diese nicht beaufsichtigt, aber Kenntnisse über die zuständige Behörde hat, welche die Informationen besitzt, über diese verfügt und diese beaufsichtigt, unverzüglich, spätestens innerhalb der Frist von 8 Tagen ab Einreichung des Antrages, wird es den Antrag an diese abtreten und darüber den Antragsteller benachrichtigen. In diesem Fall werden die Fristen für die Verwirklichung des Zutrittsrechtes zu den Informationen beginnend ab dem Tag berechnet, an welchem die Behörde der öffentlichen Herrschaft den abgetretenen Antrag erhalten hat. Wenn das Museum die verlangte Information nicht besitzt, über diese nicht verfügt und diese nicht beaufsichtigt und keine Kenntnisse hat, wo die Information abgetreten werden kann, wird es den Antrag auf das Zutrittsrecht zu der Information  ablehnen.

Die Fristen für die Verwirklichung des Zutrittsrechtes zu den Informationen können bis zu 30 Tagen verlängert werden:

  • Die Fristen für die Verwirklichung des Zutrittsrechtes zu den Informationen können bis zu 30 Tagen verlängert werden:
  • wenn mit einem Antrag eine größere Zahl an unterschiedlichen Informationen verlangt wird
  • wenn dies erforderlich ist, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der beantragten Information zu gewährleisten

Über die Fristverlängerung wird das Museum unverzüglich, spätestens innerhalb der Frist von 8 Tagen, den Antragsteller benachrichtigen und die Gründe angeben, aus welchen die Frist verlängert wurde.

Für eventuelle Einsprüche gegen den Bescheid des Museums ist die Agentur für den persönlichen Datenschutz als unabhängige Behörde für den Schutz des Zutrittsrechtes zu den Informationen zuständig. Gegen den Bescheid der Agentur für den persönlichen Datenschutz kann ein Verwaltungsstreit vor dem Verwaltungsgericht der Republik Kroatien eingeleitet werden.